Allgemeine+Gesch%c3%a4ftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der  optel Media Services GmbH
Stand: Januar 2007

1.  Geltungsbereich
 1.1.  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermarktung von Werbeflächen in Online-Medien durch die optel Media Services GmbH (im Folgenden "optel Media Services" genannt) für einen Werbetreibenden oder sonstige Interessenten (im Folgenden "Auftraggeber" genannt)
 1.2.  Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von optel Media Services.
 1.3.  Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, wird ausdrücklich widersprochen.
  
2.  Werbeauftrag
 2.1.  Der Werbeauftrag hat die Einschaltung vom Werbemitteln des Auftraggebers zum Zwecke der Verbreitung in Online-Medien durch optel Media Services zum Inhalt.
  
3.  Vertragsschluss
 3.1.  Der Vertrag kann einzelne oder mehrere Werbeaufträge zum Gegenstand haben.
 3.2.  Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch optel Media Services oder durch Schaltung des (ersten) Werbeauftrags zustande.
 3.3.  Wird der Werbeauftrag durch eine Werbeagentur erteilt, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  
4.  Stornierung von Aufträgen
 4.1. Werbe- und Vermarktungsaufträge sind verbindlich. In Ausnahmefällen kann der Auftraggeber mit einer Frist von 4 Wochen vor der ersten Werbeschaltung von dem Vertrag zurücktreten. optel Media Services erhält im Falle der Stornierung eine Ausfallpauschale. Diese beträgt 15% des Werbeauftrages und wird mit der Stornierung fällig.
  
5.  Leistungsumfang von optel Media Services
 5.1.  optel Media Services wird die Banner in dem vom Auftraggeber gebuchten Umfang schalten.
 5.2.  Der Auftraggeber erkennt an, dass optel Media Services keine Garantie für die vollständige Erbringung der Leistung übernehmen kann. Nicht oder nur teilweise Erbrachte Leistungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber durch Gutschrift oder Nachlieferung ausgeglichen.
 5.3.  Wird das Banner auf einem nicht von optel Media Services betreuten Server abgelegt und durch einen Link auf der gebuchten Werbefläche von diesem Server abgerufen (Redirect), beschränkt sich der Leistungsumfang von optel Media Services darauf, den vom Auftraggeber angegebenen Link in das Ad-Managementsystem einzustellen.
 5.3.1.  Als Werbeeinblendungen werden in diesem Fall die Anfragen beim Ad-Managementsystem von optel Media Services berechnet.
 5.3.2. Das Einstellen oder Austauschen des Banners unter dem angegebenen Link auf dem nicht von optel Media Services betreuten Server obliegt allein dem Auftraggeber. Insbesondere bestehen für optel Media Services keine Überprüfungs- oder Hinweispflichten.

 6.  Werbemittel
 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Werbemittel als solche kenntlich gemacht werden und optel Media Services berechtigt ist, einen entsprechenden Hinweis bei der Schaltung des Werbemittels zu platzieren.
 
7.  Datenlieferung
 7.1.  Der Auftraggeber hat die Werbemittel vollständig, fehlerfrei und in geeigneter Form anzuliefern, und zwar
• bis spätestens drei (3) Werktage vor Schaltungsbeginn bei animierten Gifs und im Falle des Redirect
• bis spätestens fünf (5) Werktage vor Schaltungsbeginn bei allen anderen Formaten. 
 7.2.  Macht der Auftraggeber nach Anlieferung, aber vor Schaltung der Werbemittel Änderungswünsche in Bezug auf
• den Zeitpunkt oder die Dauer der Schaltung oder
• den Austausch des Banners
geltend, wird optel Media Services diesen Änderungswünschen nach Möglichkeit nachkommen, sofern die Änderungswünsche schriftlich bei optel Media Services eingegangen sind und kein unzumutbarer Mehraufwand oder Schaden durch Leerstand bei optel Media Services entsteht. 
7.3.  optel Media Services ist bei
• nicht ordnungsgemäßer, insbesondere unvollständiger, fehlerhafter oder ungeeigneter Anlieferung des Werbemittels,
• verspäteter Anlieferung des Werbemittels,
nicht zur Verbreitung des Werbemittels verpflichtet.
 7.4.  Werden erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen angeliefert, fordert optel Media Services Ersatz an. Dies gilt für vom Auftraggeber genannten Internetadressen, auf die das Werbemittel verweisen soll, entsprechend.
 7.5.  optel Media Services ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen formal zu bearbeiten, soweit dies zur Schaltung des Werbemittels auf den Medien von optel Media Services erforderlich oder ratsam ist.
 
8.  Platzierungsangaben
 8.1.  Die Platzierung der Werbemittel wird von Auftraggeber und optel Media Services einvernehmlich vorgenommen.
8.2.  Liegt kein konkreter Platzierungswunsch des Auftraggebers vor, erfolgt die Platzierung durch optel Media Services im Rahmen des zum Zwecke der Verbreitung von Werbemitteln in Online-Medien Verkehrsüblichen.
8.3.  Ist der Platzierungswunsch des Auftraggebers nicht herstell- oder durchführbar, ist optel Media Services berechtigt, die Platzierung im Rahmen des Verkehrsüblichen nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers vorzunehmen.
 
9.  Ablehnungsbefugnis
optel Media Services ist berechtigt, Werbeaufträge abzulehnen oder bereits geschaltete Werbemittel zurückzuziehen, wenn deren Inhalt oder der Inhalt der mit den Werbemitteln verbundenen Seiten gegen geltende Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für optel Media Services aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
  
10.  Gewährleistung
 10.1.  optel Media Services gewährleistet die Wiedergabe des Werbemittels nach dem für die Verbreitung von Werbemitteln in Online-Medien üblichen Stand von Wissenschaft und Technik.
 
10.2.  Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die fehlerfreie Darstellung der Werbemittel in Online-Medien nicht allein von den Leistungen von optel Media Services abhängt. Der Auftraggeber erkennt daher an, dass eine Gewährleistungspflicht von optel Media Services nicht besteht, wenn
• Nutzer eine nicht geeignete oder veraltete Darstellungssoftware und/oder Hardware verwenden,
• beim Internet-Provider oder sonstigen Online-Diensten der Nutzer oder des Auftraggebers technische Störungen, insbesondere Rechnerausfall, auftreten,
• eine Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber vorliegt,
• unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern von Internet-Providern und sonstigen Online-Diensten bereitgehalten werden,
und hierdurch die Darstellung der Werbemittel beeinträchtigt wird. 
 10.3.  Dem Auftraggeber ist ebenfalls bekannt, dass es auch im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zum Ausfall des Servers oder des von optel Media Services genutzten Ad-Servers kommen kann, z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten. optel Media Services wird sich stets bemühen, den Umfang diese Ausfälle so gering wie möglich zu halten. Der Auftraggeber erkennt an, dass ein Ausfall von bis zu 24 Stunden pro Monat nicht als Mangel bei der Darstellung der Werbemittel gilt. Derartige Ausfälle werden in Absprache mit dem Auftraggeber durch Gutschrift oder Nachlieferung ersetzt.
  
11.  Mängelrüge
 11.1.  Das geschaltete Werbemittel ist vom Auftraggeber unverzüglich nach dem vereinbarten Schaltungsbeginn zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach der Mitteilung, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
 11.2.  Der Auftraggeber wird optel Media Services dazu aufzufordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Werbemittel erneut für die Dauer der mangelhaften Darstellung in mangelfreier Form zu schalten. optel Media Services ist zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt.
 11.3.  Lässt optel Media Services die Frist verstreichen oder ist auch die zweite Nachbesserung mangelhaft, ist der Auftraggeber zur Zahlungsminderung oder zur Rückgängigmachung des Auftrags berechtigt.
 11.4.  Unterbleibt die Mängelrüge, gilt das Werbemittel als mängelfrei. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall die Kosten für etwaige von ihm gewünschte nachträgliche Änderungen.

 12.  Freiheit von Rechten Dritter
 12.1.  Der Auftraggeber sichert zu, dass er Inhaber aller zur Platzierung der Werbemittel erforderlichen Rechte ist.
 12.2.  Der Auftraggeber stellt optel Media Services in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger Rechte und gesetzlicher Bestimmungen frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten notwendiger Rechtsverteidigung.
 12.3.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, optel Media Services mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies dem Auftraggeber nach Treu und Glauben zumutbar ist.
 12.4.  Die vorstehende Regelung gilt entsprechend in Bezug auf die Inhalte der mit den Werbemitteln des Auftraggebers verbundenen Seiten.
  
13.  Haftung
 13.1.  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Lieferverzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber optel Media Services als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt ausdrücklich auch für eine etwaige außervertragliche Haftung von optel Media Services. Hingegen gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen.
 13.2.  Nicht vorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entfernte Mangelfolgeschäden sind von der Haftung gänzlich ausgenommen.

 

14. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Im Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebender Rechsstreitigkeiten das Amtsgericht Berlin vereinbart.

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der optel Media Services GmbH und dem Käufer sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.